Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
- dem GAV für die suissetec-Branchen unterstellt sind,
- Vollzugskostenbeiträge leisten und
- bei der paritätischen Kommission gemeldet sind.
Alle weiteren Informationen bezüglich den Bestimmungen und zur Geltendmachung finden Sie in den nachfolgenden Links und auf der Website der KPK Gebäudetechnik Kanton Zürich.