Rückerstattungen Kurse und Weiterbildungen

Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • dem GAV für die suissetec-Branchen unterstellt sind,
  • Vollzugskostenbeiträge leisten und
  • bei der paritätischen Kommission gemeldet sind.

Alle weiteren Informationen bezüglich den Bestimmungen und zur Geltendmachung finden Sie in den nachfolgenden Links und auf der Website der KPK Gebäudetechnik Kanton Zürich.

Paritätische Berufskommission der Gebäudetechnik im Kanton Zürich
[314d0b0]
Reglement für die Geltendmachung einer Rückerstattung ab 01.01.2024
[21fe04f]
Detaillierte Übersicht Kurssubventionen 2024
[db37310]
Anerkannte Bildungszentren + Institute
[630f394]
Formular Weiterbildungsgesuch (PDF)
[6145f05]